Beschränkung von Wasserentnahmen
Aufgrund der sehr niedrigen Wasserstände in den Seen und Flüssen hat der Landkreis eine ab 14. Juli 2026 gültige Allgemeinverfügung zur Beschränkung beziehungsweise dem Verbot von Wasserentnahmen erlassen.
Jegliche Entnahmen aus oberirdischen Gewässern sind untersagt. Gleiches gilt für die Nutzung des Grundwassers sowie von Trinkwasser, auch aus Gartenwasseranschlüssen zum Zwecke der Bewässerung in der Zeit von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Ausgenommen von den Verboten sind Gartenbaubetriebe sowie Friedhöfe mit Tropf- und Tröpfchenbewässerung, die das Wasser direkt auf die oberste Bodenzone ausbringen. Sämtliche Verbote gelten bis zum 30. September 2026 oder bis auf Widerruf.
Durch die langanhaltende, angespannte hydrometrologische Lage in den vergangenen Jahren haben sich in den Oberflächengewässern sowie beim Grundwasser sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Nach den jetzigen Gegebenheiten, insbesondere unter der Berücksichtigung der in den Monaten April, Mai und Juni dieses Jahres gefallenen Niederschlagsmengen sowie den Erfahrungswerten aus den vergangenen Jahren, ist eine Änderung der Situation nicht absehbar. Die daraus resultierenden niedrigen Wasserstände führen zu nachteiligen Auswirkungen auf die Gewässerökologie.
Die Kreisverwaltung bittet daher eindringlich, sparsam und verantwortungsvoll mit der Ressource Wasser umzugehen. Auch in der Zeit zwischen 19:00 Uhr und 10:00 Uhr ist eine mögliche Bewässerung auf ein unbedingt erforderliches Mindestmaß zu beschränken.
Die Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen kann hier im Amtsblatt Nr. 14/2026 eingesehen werden.