Landkreis erhält Haushaltsgenehmigung mit Auflagen
Der Haushaltsplan 2026 des Landkreises wurde vom Landesverwaltungsamt unter Auflagen genehmigt. Diese sehen unter anderem vor, dass Landrat Dr. Steffen Burchhardt eine haushaltsrechtliche Sperre verfügen muss. Nach Festlegung der oberen Kommunalaufsichtsbehörde dürfen auch in diesem Jahr nur Auszahlungen geleistet werden, zu denen der Landkreis rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist oder Ausgaben tätigen, die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind. Außerdem wurde die ursprüngliche Haushaltssatzung für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen um 700.000 Euro reduziert. Der Kreistag wird am Mittwoch, 13. Mai 2026 in einer Sondersitzung über die geänderte Haushaltssatzung 2026 abstimmen.
Landrat Dr. Steffen Burchhardt: „Der Haushalt weist aktuell einen Fehlbetrag von 17,3 Millionen Euro aus. Das vom Landesverwaltungsamt geforderte Konsolidierungs-konzept, erzwingt weitere Streichungen der ohnehin schon wenigen verbliebenen freiwilligen Leistungen und reduziert im Gegenzug das Defizit gerademal um 5,8 %. Allein dieses Missverhältnis zeigt deutlich, dass das Finanzierungskonzept für die Landkreise nicht funktioniert und deren Handlungsfähigkeit massiv eingeschränkt ist. Einsparungen durch Stellenreduzierungen führen für die Bürger zu längeren Warte- und Bearbeitungszeiten beispielsweise in der Kfz-Zulassungsstelle, bei der Beantragung von Baugenehmigung oder Elterngeld. Investitionen bei Straßen, Brücken und Schulen können nur noch durchführt werden, wenn deren Sanierung absolut alternativlos ist. Für die aktuellen Baumaßnahmen bedeutet das jetzt ganz konkret, dass wir dem Kreistag vorschlagen müssen, die geplanten Sanierungen der K 1016 bei Kleinwusterwitz sowie des Durchlasses an der K 1785 bei Brietzke zu verschieben.“