Ökokonto-Maßnahmen
Die Natur im Jerichower Land hilft nicht nur beim Abschalten vom Alltag, sondern ist für Menschen, Tiere und Pflanzen nicht weniger als die wichtigste Existenzgrundlage. Da Eingriffe in die Natur, wie etwa Bauvorhaben, das ökologische Gleichgewicht beeinflussen, muss daher bei jedem Projekt eine entsprechende Kompensationsmaßnahme durchgeführt werden. Über Art und Umfang informiert die Naturschutzbehörde des Landkreises. Denn die Möglichkeiten sind vielfältig, angefangen von der Anlage von Blühstreifen bis hin zur Renaturierung von Gewässern oder dem Pflanzen heimischer Laubbäume.
2005 wurde mit dem Ökokonto-Verfahren eine neue Option für die Durchführung von Kompensationen eingeführt, die sich bis heute bewährt hat. Nach diesem Prinzip können Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden, bevor das Projekt überhaupt begonnen wurde. Ein Punktesystem legt dabei fest, welche Maßnahme wie bewertet wird. Die angesparten Punkte können anschließend weiterveräußert werden, darunter auch an Investoren, die einen Eingriff ausgleichen oder ersetzen müssen. Ziel der Regelung ist es, mehr Freiraum bei der Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft zu gewinnen.
Die Umsetzung der Ökokonto-Maßnahmen ist dabei vielfältig. So helfen etwa Kiebitz-Fenster bei der Arterhaltung indem Teile von landwirtschaftlich genutzten Flächen ausgespart werden und Platz für die Aufzucht der Tiere schaffen. Daneben sorgen Streuobstwiesen, künstlich angelegte Blänken oder Blühflächen nicht nur für eine Aufwertung der Umgebung, sondern bieten der Flora und Fauna ausreichend Entfaltungsmöglichkeiten.
Alle Informationen zum Thema „Ökokonto“ sind hier im Bereich Naturschutz abrufbar.