Schutzmaßnahmen nach Geflügelpest-Ausbruch aufgehoben

Die aufgrund eines Geflügelpest-Ausbruchs in der Einheitsgemeinde Möckern verfügten Maßnahmen zum Schutz gegen die sogenannte Vogelgrippe, sind mit Wirkung zum 1. März 2026 aufgehoben worden. Damit entfällt die zuletzt in einem Radius von zehn Kilometern um den Ereignisort eingerichtete Überwachungszone. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt Nr. 05/2026 veröffentlicht, das auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.lkjl.de abrufbar ist.

Durch das Veterinäramt konnten keine weiteren Verdachtsfälle festgestellt werden, daher wurde die Aufhebung der Überwachungszone angeordnet. Damit entfällt auch das bis dahin gültige Aufstallungsgebot für Geflügel. Zudem dürfen nun auch wieder Geflügelausstellungen beziehungsweise Geflügelmärkte durchgeführt werden. Gleichzeitig wird Tierhaltern weiterhin geraten, die eigenen Biosicherheitsmaßnah-men zu überprüfen.  

Hintergrund: Am 26. Januar 2026 wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut ein Geflügelpest-Ausbruch in Möckern bestätigt. Um eine Weiterverbreitung der Tierseuche zu verhindern, erfolgte eine entsprechende Sperr- und Tötungsanordnung an ein Unternehmen. Insgesamt mussten 30.800 Hühner gekeult werden. Das Amt für Verbraucherschutz richtete im Umkreis von drei Kilometern eine Schutzzone sowie im Umkreis von zehn Kilometern eine Überwachungszone ein und führte Bestandsbesuche in den geflügelhaltenden Betrieben durch. Bereits am 20. Februar 2026 wurde die drei Kilometer breite Schutzzone aufgehoben und anschließend ein Teil der im Radius von zehn Kilometern um den Ereignisort eingerichteten Überwachungszone.