Informationen zur Geflügelpest

Am Montag, 26. Januar 2026 wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut ein Geflügelpest-Ausbruch in einem Betrieb in der Einheitsgemeinde Möckern bestätigt, nachdem am Sonntag, 25. Januar 2026 der amtliche Verdacht seitens des Landkreises festgestellt wurde. Das Amt für Verbraucherschutz richtete im Umkreis von drei Kilometern eine Schutzzone und im Umkreis von zehn Kilometern eine Überwachungszone ein. Mit Wirkung zum 20. Februar 2026 wurde die Schutzzone in eine Überwachungszone umgewandelt. Für die betroffenen Gebiete in den Gemeinden Möckern und Gommern sowie des Landkreises Anhalt Bitterfeld galten dann nur noch die Regelungen für die Überwachungszone. nachdem durch das Veterinäramt keine weiteren Verdachtsfälle festgestellt werden konnten, erfolgte zum 1. März 2026 die Aufhebung sämtlicher Schutzmaßnahmen.

Amt für Verbraucherschutz

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