Informationen zur Geflügelpest

Die am 29. Oktober 2025 erlassene Aufstallungspflicht für Geflügel sowie am 2. Dezember 2025 eingerichtete Überwachungszone für den Ortsteil Schweinitz werden jeweils aufgehoben. Mit den Schutzmaßnahmen reagierte die Kreisverwaltung auf einen Ausbruch der auch als Geflügelpest bekannten Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) im Kreisgebiet sowie der Feststellung eines Geflügelpestfalls in der Ortschaft Reuden im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt Nr. 01/2026 veröffentlicht und trat am 9. Januar 2026 in Kraft.

Vom 30. Oktober 2025 bis 9. Januar 2026 galt im gesamten Landkreis eine Aufstallungspflicht für sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse). Die Verfügung erfolgte zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände, nachdem das Friedrich-Loeffler-Institut die Geflügelpest bei zwei verendeten Kranichen in Möckern und Ladeburg nachgewiesen hatte.

Aufgrund eines Geflügelpestfalls in der Ortschaft Reuden im Landkreis Anhalt-Bitterfeld wurde zudem Anfang Dezember eine Überwachungszone um den Ausbruchsort eingerichtet, die sich über die Grenze des Landkreises Anhalt-Bitterfeld hinaus erstreckte und den Ortsteil Schweinitz im Landkreis Jerichower Land einschloss. Innerhalb der Überwachungszone galten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, die mit Wirkung vom 4. Dezember 2025 verfügt wurden

Amt für Verbraucherschutz

Öffnungszeiten

Mo: 08:30-11:30 Uhr | 13:00-15:00 Uhr
Di:  08:30-11:30 Uhr | 13:00-15:00 Uhr
Mi: 08:30-11:30 Uhr | 13:00-15:00 Uhr
Do: 08:30-11:30 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Fr:  08:30-11:30 Uhr 

Barrierefrreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße  9
39288Burg
Besucheradresse
Kreishaus Genthin
Brandenburger Straße 100
39307Genthin

Kontakt

Telefon:
03921 949 3900
Fax:
03921 949 9639
Kreishaus Genthin
Kreishaus Genthin