Fischereischein beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie fischen oder angeln gehen wollen, benötigen Sie einen Fischereischein. Diesen müssen Sie mit sich führen und vorzeigen, wenn es verlangt wird.

Dabei wird unterschieden in:

  • Fischereischein, der zu allen zulässigen Angelmethoden berechtigt, sowie
  • Friedfisch- und Sonderfischereischeine.

Sie benötigen keinen Fischereischein, wenn Sie

  • einen Inhaber eines Fischereischeines beim Fischfang unterstützen,
  • während eines Lehrgangs, unter Aufsicht des Ausbilders, fischen.

Verfahrensablauf

Sie können den Fischereischein persönlich oder schriftlich beantragen. Eine andere Person kann den Antrag auch für Sie stellen. Dieser Person müssen Sie dazu eine Vollmacht ausstellen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die jeweilige untere Fischereibehörde der Landkreise und kreisfreien Städte.

Voraussetzungen

Für den Erwerb eines Fischereischeines müssen Sie zunächst die Fischerprüfung bestehen.

Jugendfischereischein:

Jugendliche können nur einen Jugendfischereischein erwerben, für den Sie eine Jugendfischerprüfung abgelegt haben müssen. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zum Friedfischfang.

Friedfischfischereischein:

Personen, die nur den Friedfischfang ausüben wollen, haben die Möglichkeit, einen Friedfischfischereischein zu erwerben. Hierfür muss eine Friedfischfischerprüfung abgelegt werden.

Sonderfischereischein:

Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine ihrem Alter entsprechende Fischerprüfung abzulegen, haben die Möglichkeit, einen Sonderfischereischein zu erwerben. Der Sonderfischereischein berechtigt allerdings nur zum Friedfischfang in Begleitung einer volljährigen Person, die einen Fischereischein besitzt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zeugnis über bestandene Prüfung
  • gegebenenfalls Gleichstellung durch die obere Fischereibehörde
  • gegebenenfalls der Nachweis über die Ausbildung als Berufsfischer
  • schriftliche Erklärung nach Anlage 4 der AB-FischG
  • Passbild (nicht älter als 1 Jahr)
  • gegebenenfalls der letzte Fischereischein des Antragstellers

Nähere Informationen zu den im Einzelfall erforderlichen Unterlagen können oder bei der zuständigen unteren Fischereibehörde erfragen.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

Festbetrag von 10,00 EUR
Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 - 4 Jahre pro Jahr

Gebühr

Festbetrag von 40,00 EUR
Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 5 Jahre

Gebühr

Festbetrag von 65,00 EUR
Sonderfischereischeine auf Lebenszeit

Gebühr

Festbetrag von 4,00 EUR
Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für Jugendliche ab vollendetem 14. bis vollendetem 18. Lebensjahr pro Jahr

Gebühr

Festbetrag von 150,00 EUR
Fischereischeine und Friedfischfischereischeine auf Lebenszeit

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Sachgebiet Allgemeine Ordnungsaufgaben

Öffnungszeiten

Mo: 08:30-12:00 Uhr
Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr
Fr: 08:30-12:00 Uhr

Hinweis abweichende Öffnungszeiten

Jagd-, Waffen- und Fischereibehörde

Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr
Fr: 08:30-12:00 Uhr 

Bußgeldstelle

nach telefonischer Vereinbarung

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße  9
39288Burg
Besucheradresse
Außenstelle Alte Kaserne
In der Alten Kaserne 9
39288Burg

Kontakt

Telefon:
03921 949 3200
Fax:
03921 949 9532
Verwaltungsgebäude Alte Kaserne 9 in Burg
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