Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen

Leistungsbeschreibung

Für eine Vielzahl von Zulassungsangelegenheiten ist das Original der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen.

Sofern die Zulassungsbescheinigung Teil II aufgrund einer Finanzierung oder Sicherungsübereignung nicht in Ihrem Besitz ist, müssen Sie vor Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle veranlassen, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Kfz-Zulassungsstelle übersandt wird.

Unter Angabe der Zulassungsbescheinigung Teil II-Nummer (Fahrzeugbrief-Nummer) und des amtlichen Kennzeichens kann nachgesehen werden, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsstelle eingegangen ist.

Verfahrensablauf

Die Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II an die Kfz-Zulassungsstelle ist durch Sie zu veranlassen.

Nach erfolgter Bearbeitung sendet die Kfz-Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil II wieder an das finanzierende Institut zurück.

Voraussetzungen

Es gibt keine besonderen Voraussetzungen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Sachgebiet Straßenverkehr / Kfz-Zulassung Außenstelle Genthin

Öffnungszeiten

Mo: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-15:00 Uhr
Mi: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-15:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße  9
39288Burg
Besucheradresse
Kreishaus Genthin
Brandenburger Straße 100
39307Genthin

Kontakt

Telefon:
03921 949 3200
Fax:
03921 949 9532
Kreishaus Außenstelle Genthin
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