Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen
Leistungsbeschreibung
Für eine Vielzahl von Zulassungsangelegenheiten ist das Original der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen.
Sofern die Zulassungsbescheinigung Teil II aufgrund einer Finanzierung oder Sicherungsübereignung nicht in Ihrem Besitz ist, müssen Sie vor Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle veranlassen, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Kfz-Zulassungsstelle übersandt wird.
Unter Angabe der Zulassungsbescheinigung Teil II-Nummer (Fahrzeugbrief-Nummer) und des amtlichen Kennzeichens kann nachgesehen werden, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsstelle eingegangen ist.
Verfahrensablauf
Die Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II an die Kfz-Zulassungsstelle ist durch Sie zu veranlassen.
Nach erfolgter Bearbeitung sendet die Kfz-Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil II wieder an das finanzierende Institut zurück.
Voraussetzungen
Es gibt keine besonderen Voraussetzungen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Sachgebiet Straßenverkehr / Kfz-Zulassung Außenstelle Genthin
Öffnungszeiten
Mo: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-15:00 Uhr
Mi: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-15:00 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Bahnhofstraße 9
39288Burg
Brandenburger Straße 100
39307Genthin
Kontakt
- Telefon:
- 03921 949 3200
- Fax:
- 03921 949 9532
- E-Mail:
- fb-ordnung@lkjl.de
