Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Waffenherstellung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Waffen oder Munition herstellen, bearbeiten und instandsetzen wollen, ohne Gewinn zu erzielen, benötigen Sie die nichtgewerbsmäßige Waffenherstellungserlaubnis.

Die Waffenherstellungserlaubnis wird nur auf die beantragten Schusswaffen beziehungsweise Munitionsarten beschränkt.

Zur Beantragung benötigen Sie einen Reisepass oder Personalausweis, einen Sachkundenachweis, einen Nachweis über Werkstoff-, Fertigungs- und Ballistikkenntnisse.

Verfahrensablauf

Die nichtgewerbsmäßige Waffenherstellungserlaubnis erhalten Sie folgendermaßen:

  • es werden von Ihnen folgende Angaben benötigt:zu Ihrer Person:
    • Vor- und Familienname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Wohnort
    • Anschrift
    • bei Firmen auch Telefon oder Telefaxnummer
    • Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde des Reisepasses oder des Personalausweises
  • zu Schusswaffen
    • Anzahl und Art
    • Kaliber
  • zu sonstigen Waffen
    • Anzahl und Art
  • zur Munition
    • Anzahl und Art
    • Kaliber

Die nichtgewerbsmäßige Waffenherstellungserlaubnis wird Ihnen ausgehändigt oder zugesandt.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Waffenbehörde Ihres Landkreises. Wenn Sie in Dessau-Roßlau wohnen, wenden Sie sich ebenfalls an die Waffenbehörde.

Wenn Sie in Halle oder Magdeburg wohnen, wenden Sie sich an die jeweilige Polizeidirektion.

Voraussetzungen

Ihnen kann eine nichtgewerbsmäßige Waffenherstellungserlaubnis ausgestellt werden, wenn Sie

  • keinen Gewinn erzielen wollen
  • Schusswaffen beziehungsweise Waffenteile herstellen, bearbeiten oder instandsetzen möchten
  • 18 Jahre alt sind (unter 25 Jahre mit Gutachten)
  • Zuverlässig und persönlich geeignet im Sinne des Waffengesetzes (WaffG) sind
  • einen Sachkundenachweis besitzen
  • einen Nachweis über Werkstoff, Fertigungs- und Ballistikkenntnisse erbringen
  • einen Nachweis über die Aufbewahrung vorlegen können

Welche Gebühren fallen an?

EUR 250

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel 6 Wochen.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Sachgebiet Allgemeine Ordnungsaufgaben

Öffnungszeiten

Mo: 08:30-12:00 Uhr
Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr
Fr: 08:30-12:00 Uhr

Hinweis abweichende Öffnungszeiten

Jagd-, Waffen- und Fischereibehörde

Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr
Fr: 08:30-12:00 Uhr 

Bußgeldstelle

nach telefonischer Vereinbarung

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße  9
39288Burg
Besucheradresse
Außenstelle Alte Kaserne
In der Alten Kaserne 9
39288Burg

Kontakt

Telefon:
03921 949 3200
Fax:
03921 949 9532
Verwaltungsgebäude Alte Kaserne 9 in Burg
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