Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Waffenherstellung beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Waffen oder Munition herstellen, bearbeiten und instandsetzen wollen, ohne Gewinn zu erzielen, benötigen Sie die nichtgewerbsmäßige Waffenherstellungserlaubnis.
Die Waffenherstellungserlaubnis wird nur auf die beantragten Schusswaffen beziehungsweise Munitionsarten beschränkt.
Zur Beantragung benötigen Sie einen Reisepass oder Personalausweis, einen Sachkundenachweis, einen Nachweis über Werkstoff-, Fertigungs- und Ballistikkenntnisse.
Verfahrensablauf
Die nichtgewerbsmäßige Waffenherstellungserlaubnis erhalten Sie folgendermaßen:
-
es werden von Ihnen folgende Angaben benötigt:zu Ihrer Person:
- Vor- und Familienname
- Geburtsdatum und -ort
- Wohnort
- Anschrift
- bei Firmen auch Telefon oder Telefaxnummer
- Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde des Reisepasses oder des Personalausweises
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zu Schusswaffen
- Anzahl und Art
- Kaliber
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zu sonstigen Waffen
- Anzahl und Art
-
zur Munition
- Anzahl und Art
- Kaliber
Die nichtgewerbsmäßige Waffenherstellungserlaubnis wird Ihnen ausgehändigt oder zugesandt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Waffenbehörde Ihres Landkreises. Wenn Sie in Dessau-Roßlau wohnen, wenden Sie sich ebenfalls an die Waffenbehörde.
Wenn Sie in Halle oder Magdeburg wohnen, wenden Sie sich an die jeweilige Polizeidirektion.
Voraussetzungen
Ihnen kann eine nichtgewerbsmäßige Waffenherstellungserlaubnis ausgestellt werden, wenn Sie
- keinen Gewinn erzielen wollen
- Schusswaffen beziehungsweise Waffenteile herstellen, bearbeiten oder instandsetzen möchten
- 18 Jahre alt sind (unter 25 Jahre mit Gutachten)
- Zuverlässig und persönlich geeignet im Sinne des Waffengesetzes (WaffG) sind
- einen Sachkundenachweis besitzen
- einen Nachweis über Werkstoff, Fertigungs- und Ballistikkenntnisse erbringen
- einen Nachweis über die Aufbewahrung vorlegen können
Welche Gebühren fallen an?
EUR 250
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel 6 Wochen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Sachgebiet Allgemeine Ordnungsaufgaben
Öffnungszeiten
Mo: 08:30-12:00 Uhr
Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr
Fr: 08:30-12:00 Uhr
Hinweis abweichende Öffnungszeiten
Jagd-, Waffen- und Fischereibehörde
Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr
Fr: 08:30-12:00 Uhr
Bußgeldstelle
nach telefonischer Vereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Bahnhofstraße 9
39288Burg
In der Alten Kaserne 9
39288Burg
Kontakt
- Telefon:
- 03921 949 3200
- Fax:
- 03921 949 9532
- E-Mail:
- fb-ordnung@lkjl.de
