Verbot oder Einschränkung der Fahrzeugnutzung durch die Zulassungsbehörde

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Fahrzeug besitzen oder halten, das nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entspricht, kann die Zulassungsbehörde:

  • Ihnen eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder
  • den Betrieb des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen einschränken oder verbieten.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Ihr Fahrzeug:

  • schwere technische Mängel aufweist
  • keine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung hat
  • über keinen Versicherungsschutz verfügt

Wenn die Zulassungsbehörde Zweifel daran hat, ob Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht, kann sie anordnen, dass Sie:

  • ein Gutachten einer amtlich anerkannten Stelle vorlegen oder
  • das Fahrzeug vorführen

Wenn Ihnen der Betrieb Ihres Fahrzeuges verboten ist, sind unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen möglich für Fahrten:

  • zur Zulassungsstelle
  • zur Hauptuntersuchung
  • zu einer Gutachtenstelle

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nutzen, obwohl die Zulassungsstelle dies untersagt hat, machen Sie sich strafbar. Das kann zu einem Bußgeld und Punkten im Fahreignungsregister (Punkten in Flensburg) führen.

An wen muss ich mich wenden?

Straßenverkehrsbehörde

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Ihnen ein anderes Fahrzeug auffällt, dass in Ihren Augen nicht mehr die Zulassungsvoraussetzung erfüllt, können Sie die zuständige Zulassungsbehörde darüber informieren. Das ist zum Beispiel möglich bei:

  • Hauptuntersuchung (HU) abgelaufen, der sogenannte TÜV
  • offensichtliche technische Mängel

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Sachgebiet Straßenverkehr

Öffnungszeiten

Mo: 08:30-12:00 Uhr
Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-17:00 Uhr
Fr: 08:30-12:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße  9
39288Burg
Besucheradresse
Außenstelle Alte Kaserne
In der Alten Kaserne 9
39288Burg

Kontakt

Telefon:
03921 949 3200
Fax:
03921 949 9532
Verwaltungsgebäude Alte Kaserne 9 in Burg
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