Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage u.U. neben der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine Anlagengenehmigung. Beide Genehmigungen sollten in diesem Fall gleichzeitig beantragt werden. Kleinkläranlagen mit zugelassener Bauart sind in der Regel genehmigungsfrei.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Sachgebiet Wasserbehörde
Öffnungszeiten
Di: 09:00-12:00 Uhr I 13:00-16:00 Uhr
Do: 09:00-12:00 Uhr I 13:00-17:00 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Bahnhofstraße 9
39288Burg
Brandenburger Straße 100
39307Genthin
Kontakt
- Telefon:
- 03921 949 7000
- Fax:
- 03921 949 9670
- E-Mail:
- wasserbehoerde@lkjl.de
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Abwasser
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Kontakt
- Telefon:
- 0345 514-2862
- Fax:
- 0345 514-2798
- E-Mail:
- poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de