Zuschüsse für wichtige und notwendige Zusatzausgaben für Pflegekinder beantragen

Leistungsbeschreibung

Damit sich Ihr Pflegekind gut entwickeln und am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann, können zusätzliche Kosten entstehen. Deshalb können Sie einmalige Zuschüsse beim zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beantragen, beispielsweise für:

  • Erstausstattung für Ihr Pflegekind,
  • wichtige persönliche Anlässe,
  • Urlaubs- und Ferienreisen.

Regelmäßig wiederkehrenden Kosten für den Unterhalt und die Versorgung Ihres Pflegekindes werden durch die laufenden Leistungen abgedeckt.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das Jugendamt vor Ort.

Voraussetzungen

  • Sie sind als betreuende Person vom Jugendamt anerkannt.
  • Sie haben einmalige Kosten, die nicht bereits über die laufenden Pflegegeldleistungen abgedeckt werden, für:
    • die Erstausstattung der Pflegestelle,
    • wichtige persönliche Anlässe,
    • Urlaubs- und Ferienreisen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Sachgebiet Sozialer Dienst

Öffnungszeiten

Do: 09:00-12:00 Uhr | 13:00-17:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße  9
39288Burg
Besucheradresse
Außenstelle Alte Kaserne
In der Alten Kaserne 4
39288Burg

Kontakt

Telefon:
03921 949 5100
Fax:
03921 949 9550
Verwaltungsgebäude Alte Kaserne 4 in Burg
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