Beschulung außerhalb des Schuleinzugsbereichs beantragen
Leistungsbeschreibung
Normalerweise besucht Ihr Kind die Schule in dem Bezirk, in dem Sie wohnen. In besonderen Fällen kann Ihr Kind auch eine andere Schule besuchen – dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Verfahrensablauf
- Damit Ihr Kind eine Schule außerhalb ihres Schuleinzugsbereiches besuchen kann, geben Sie einen Antrag bei Ihrem aktuellen Schulträger ab.
- Der bisherige und der für die gewünschte Schule zuständige Schulträger müssen zustimmen.
- Die betroffenen Schulen werden angehört, bevor eine Entscheidung fällt.
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen für einen Wechsel des Schuleinzugsbereichs gelten, entscheidet der jeweilige Schulträger.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular an den zuständigen Schulträger
- Erklärung, warum Ihr Kind eine andere Schule besuchen soll
- Kopien von Unterlagen, die den Grund des beantragten Wechsel des Schuleinzugsbereiches belegen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren werden gemäß der Verwaltungskostensatzung des Landkreises festgelegt.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
Da es sich um eine Einzelfallprüfung handelt, gibt es keine festgelegte Verfahrensdauer.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Die Beförderungs- und Erstattungspflicht besteht nur bis zur nächstgelegenen Schule des Schuleinzugsbereiches.
Sachgebiet Schulen
Öffnungszeiten
Di: 09:00-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Do: 09:00-12:00 Uhr | 13:00-17:00 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Adressen
Bahnhofstraße 9
39288Burg
Bahnhofstraße 9
39288Burg
Kontakt
- Telefon:
- 03921 949 1000
- Fax:
- 03921 949 9610
- E-Mail:
- schulen@lkjl.de
