Beschulung außerhalb des Schuleinzugsbereichs beantragen

Leistungsbeschreibung

Normalerweise besucht Ihr Kind die Schule in dem Bezirk, in dem Sie wohnen. In besonderen Fällen kann Ihr Kind auch eine andere Schule besuchen – dafür müssen Sie einen Antrag stellen.

Verfahrensablauf

  • Damit Ihr Kind eine Schule außerhalb ihres Schuleinzugsbereiches besuchen kann, geben Sie einen Antrag bei Ihrem aktuellen Schulträger ab.
  • Der bisherige und der für die gewünschte Schule zuständige Schulträger müssen zustimmen.
  • Die betroffenen Schulen werden angehört, bevor eine Entscheidung fällt.

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen für einen Wechsel des Schuleinzugsbereichs gelten, entscheidet der jeweilige Schulträger.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular an den zuständigen Schulträger
  • Erklärung, warum Ihr Kind eine andere Schule besuchen soll
  • Kopien von Unterlagen, die den Grund des beantragten Wechsel des Schuleinzugsbereiches belegen

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden gemäß der Verwaltungskostensatzung des Landkreises festgelegt.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

Da es sich um eine Einzelfallprüfung handelt, gibt es keine festgelegte Verfahrensdauer.

Was sollte ich noch wissen?

Die Beförderungs- und Erstattungspflicht besteht nur bis zur nächstgelegenen Schule des Schuleinzugsbereiches.

Sachgebiet Schulen

Öffnungszeiten

Di:  09:00-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Do: 09:00-12:00 Uhr | 13:00-17:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
keine Angaben

Adressen

Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße 9
39288Burg
Besucheradresse
Landratsamt
Bahnhofstraße 9
39288Burg

Kontakt

Telefon:
03921 949 1000
Fax:
03921 949 9610
Landratsamt Burg
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