Betrieb zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung anzeigen

Leistungsbeschreibung

Die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Verfahrensablauf

Die Anzeige muss durch den Inhaber der Waffenherstellungserlaubnis oder der Waffenhandelserlaubnis bei der für den Ort der Betriebsstätte zuständigen Waffenbehörde erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

die für den Ort des Betriebs zuständige Waffenbehörde

Voraussetzungen

Die Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis muss erteilt worden sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder Einstellung des Betriebs erfolgen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Keine Organisationseinheit angegeben/gefunden.
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