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Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
Leistungsbeschreibung
Der Denkmalreichtum in Mitteldeutschland und insbesondere in Sachsen-Anhalt ist überdurchschnittlich. Über 60.000 Kulturdenkmale sowie einzigartige Kulturlandschaften prägen die Region. Die Denkmale aus den verschiedensten Epochen sind kulturtouristisch von höchster Bedeutung und gehören zu Sachsen-Anhalts Sehenswürdigkeiten. Wichtige historische Kulturgüter sind in den letzten Jahren als Weltkulturerbe der Menschheit anerkannt und unter den Schutz der UNESCO gestellt worden.
Die Bewahrung unseres kulturellen Erbes als Teil der Geschichte ist eine Aufgabe des Staates. Dies bedeutet auch, dass er in die Aufgaben des Denkmalschutzes gestaltend eingreift. Der Staat wird seiner Verantwortung durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die den historischen Aussagewert zerstören, gerecht. Er gewährt dem Denkmaleigentümer finanzielle Zuwendungen, und berät ihn über die fachgerechte Erhaltung.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für den Denkmalschutz und damit Ansprechpartner für Anträge auf Veränderungen an Denkmalen ist in der Regel die untere Denkmalschutzbehörde. Sie finden diese bei der Verwaltung Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadt.
Die fachliche Betreuung, Beurteilung und Beratung des Denkmalbestandes obliegt dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie.
Was sollte ich noch wissen?
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Formulare
- Anlage A - Abbruchvorhaben Denkmalschutzgesetz
- Anlage B - Bauvorhaben Denkmalschutzgesetz
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß den §§ 7i, 10f, 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG)
- Antrag auf Erteilung einer Genehmigung Denkmalschutzgesetz.pdf
- Steuervergünstigung für Baudenkmale; Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7i, 10f und 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG)
- Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gemäß § 14 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt mit Anlagen 1 und 2
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen für das Haushaltsjahr (einjährig)
- Ausfüllhinweise zum Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung gemäß § 14 Abs. 1 bis 4 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA) i. V. m. Denkmalantragsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmAVO LSA)
Sachgebiet Bauplanung
Öffnungszeiten
Di: 09:00-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Do: 09:00-12:00 Uhr | 13:00-17:00 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Bahnhofstraße 9
39288Burg
Brandenburger Straße 100
39307Genthin
Kontakt
- Telefon:
- 03921 949 6300
- Fax:
- 03921 949 9663
- E-Mail:
- bau@lkjl.de