Neuer Grünabfall-Sammelplatz in Grabow
Pünktlich zum Saisonstart übergab am Donnerstag, 26. Februar 2026 Beigeordneter Stefan Dreßler den neuen Grünabfall-Sammelplatz in Grabow an Ortsbürgermeister Thomas Lindemann. Das rund 800 qm große Gelände an der Reesener Straße ersetzt den bisherigen Standort in der Schulstraße, der aus Kapazitätsgründen geschlossen wurde. „Dank des sehr guten Zusammenspiels aller Beteiligten kann der neu ausgebaute Platz ab Dienstag, 3. März 2026 zu den regulären Öffnungszeiten genutzt werden. Der Landkreis hat rund 125.000 Euro investiert, um in Grabow nun einen befestigten, größeren und deutlich besser erreichbaren Sammelplatz für die Entsorgung zur Verfügung zu stellen“, erklärt der Beigeordnete Stefan Dreßler.
In den vergangenen vier Monaten wurde die Oberfläche des Areals in Grabow asphaltiert und eine 2,4 Meter hohen Anschubwand für den Grünabfall errichtet. Außerdem wurde das gesamte Gelände eingezäunt und Tore für eine getrennte Ein- und Ausfahrt installiert. Für die Abführung des Regenwassers wurde zudem eine entsprechende Versickerungsmulde ausgehoben. Die Kreisverwaltung stellt sowohl für die Wertstoffhöfe als auch die Grünabfallsammelplätze die Infrastruktur zur Verfügung. Während die Wertstoffhöfe im Auftrag des Landkreises von der Abfallwirtschaftsgesellschaft Jerichower Land mbH (AJL) betrieben werden, erfolgt die Bewirtschaftung der Sammelstellen durch die Städte und Gemeinden.
Im Landkreis stehen insgesamt 18 Grünabfall-Sammelplätze zur Verfügung, um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu bieten, auf kurzem Weg Grünschnitt zu entsorgen. Ab kommender Woche öffnen die Plätze in allen Einheitsgemeinden wieder. Die vier Standorte im Bereich Jerichow sind schon am Samstag, 28. Februar 2026 nutzbar und dafür am 3. März und 10. März 2026 außerplanmäßig geschlossen. Eine Übersicht zu den Standorten und Öffnungszeiten ist unter der Rubrik „Öffentliche Abfallwirtschaft“ einsehbar. Maximal können drei Kubikmeter ohne Erhebung einer gesonderten Gebühr abgegeben werden. Es werden Grün-, Strauch- und Baumschnitt sowie Rasenmahd, Laub, Wurzelholz und Fallobst angenommen.


