Schulentwicklung
Der Landkreis ist gemäß Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) für die Schulentwicklungsplanung im Jerichower Land verantwortlich. Diese Planung bildet die Grundlage für ein regional ausgewogenes Bildungsangebot und dient zugleich als Rahmen für Entscheidungen, etwa bei Schulbaumaßnahmen.
Der Schulentwicklungsplan enthält unter anderem Informationen zu den Schulstandorten sowie mittel- und langfristige Prognosen zur Schülerentwicklung. Für die Sekundarschulen sind Schulbezirke festgelegt und für Gymnasien und Förderschulen gelten sogenannte Schuleinzugsbereiche.
Die Schulentwicklungspläne werden mindestens alle fünf Jahre überprüft und fortgeschrieben. Eine Fortschreibung erfolgt auch außerhalb dieses Zeitraumes, wenn hinreichende Gründe eine Änderung des genehmigten Schulentwicklungsplanes erfordern.
Allgemeinbildende Schulen
Berufsbildende Schulen
