Ein praktisches Beispiel, wie zuletzt in Genthin, ist das Anlegen einer Streuobstwiese. Dabei werden vor allem hochstämmige Obstbäume mit vorwiegend klassischen Obstsorten gepflanzt. Besonders beliebt sind etablierte Apfelsorten wie Boskoop. Aber auch Birnen, Pflaumen und Kirschen eignen sich dafür. Wichtig ist, dass die Wiesen rund um die Bäume möglichst selten gemäht werden, damit Tiere die neugeschaffene Umgebung annehmen. Gewünschter Nebeneffekt: Die Tiere können sich gleich von den Früchten der Bäume ernähren. Mit nur wenig Aufwand konnte so ein neues Biotop geschaffen werden.
Ökokonten
Bei Vorhaben und Planungen, die mit Eingriffen in die Natur und Landschaft verbunden sind, müssen sogenannte Kompensationsmaßnahmen wie etwa Ersatzpflanzungen durchgeführt werden. Seit 2005 kann durch das Ökokonto-Verfahren eine Kompensationsmaßnahme durchgeführt werden, obwohl noch kein Eingriff vorliegt. Diese vorgezogenen Maßnahmen können beispielsweise Investoren zum Kauf angeboten werden, die einen Eingriff ausgleichen oder ersetzen müssen. Ziel der Regelung ist es, mehr Freiraum bei der Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft zu bekommen.
Wer im Jerichower Land entsprechende Ökokontomaßnahmen durchführen will, muss sich an die untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung wenden. Diese prüft, bewertet und bestätigt die geplante Ökokontomaßnahme. Bereits abgeschlossene Maßnahme kommen rückwirkend für das Ökokonto nicht in Betracht. Nach Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde wird die vorgesehene Maßnahme in das Ökokonto aufgenommen.
Grundlage für die Bewertung ist ein Modell des Landes Sachsen-Anhalt. Jedem Biotoptyp wird eine naturschutzfachliche Wertigkeit von „0" bis „30" zugeordnet. Dabei entspricht der Wert „0" dem niedrigsten (z.B. versiegelte Flächen) und „30" dem höchsten naturschutzfachlichen Wert (z.B. wertvolle FFH-Lebensraumtypen). Die Punkte gelten jeweils pro Quadratmeter. So kann ganz einfach der Ausgangszustand der Ökokontoflächen ermittelt und die mögliche Anrechnung der Maßnahme festgestellt werden. Nach der Verwendung wird die Kompensationsmaßnahme schließlich im Naturschutzverzeichnis gelöscht, also vom „Ökokonto" abgebucht. Zum Anrechnungszeitpunkt erfolgt eine Bewertung, um die anrechenbaren Ökopunkte bzw. „ökologische Verzinsung" festzustellen. Die Ökopunkte ergeben sich dabei aus der Differenz der zum Anrechnungs- und der zum Ausgangszeitpunkt ermittelten Wertigkeit der Flächen.
Der Handel von Ökokontoflächen oder Anrechnungsberechtigungen ist uneingeschränkt zulässig. Außerdem können Dritte zwischen Anbietern von Ökokontomaßnahmen und Nachfragern vermitteln. Über die aktuell zur Verfügung stehenden Maßnahmen informiert die Naturschutzbehörde auf direkte Anfrage.
Eine Übersicht über die aktuellen Ökokonto-Maßnahmen ist auf der Internetseite des Landesamtes für Umweltschutz hier abrufbar. Für die Nutzung des Ökokonto-Viewers ist eine kostenfreie Registrierung notwendig.
Im Gegensatz zu vielen anderen Vögeln nistet der Kiebitz nicht auf Bäumen, sondern auf dem Boden. Moderne Landwirtschaft und andere Faktoren führten jedoch dazu, dass die Kiebitze kaum noch geeignete Brutflächen finden. Abhilfe schaffen jedoch sogenannte Kiebitzfenster, bei denen Flächen bewusst nicht landwirtschaftlich bewirtschaftet werden. Pro Kiebitzfamilie sind 50 qm ideal. Und warum heißt es Kiebitzfenster? Schaut man aus der Luft auf die Fläche, wirkt der naturbelassene Schutzraum für die Vögel inmitten der landwirtschaftlichen Fläche wie ein Haus mit Fenstern.
Blühflächen gehören mit zu den schönsten und am leichtesten umzusetzenden Maßnahmen, wenn man etwas für die Natur und sein Öko-Konto tun möchte. Einfach eine Fläche aussuchen, Boden vorbereiten, Samen sähen – fertig. Am Ende darf man sich nicht nur über ein buntes Blütenmeer freuen, sondern hat auch den Insekten – allen voran den Bienen – etwas Gutes getan.
Rund 80 % Prozent der heimischen Pflanzen sind auf die Bestäubung von Bienen angewiesen. Ohne Bienen würde es viele Obst- und Gemüsesorten gar nicht geben. Offiziell zählt die Biene damit neben Rindern und Schweinen zu den wichtigsten Nutztieren.
Während Blühwiesen also helfen, die Bienenvölker zu ernähren, dürfen wir uns dann später über lecker Früchte freuen. Klassische Win-Win-Situation.
Vogelarten, die ursprünglich in feuchten Gebieten wie Moorlandschaften oder Flussauen ihr Zuhause haben, können auch auf eher trockenen Ackerböden eine neue Heimat finden. Dafür muss lediglich eine Blänke, also ein kleiner Tümpel, angelegt werden. Hierfür muss der Oberboden ein wenig abgeschoben und an den Rändern sehr flach ausgezogen werden, damit die übrige Bewirtschaftung auch weiterhin klappt. Optimal sind Größen zwischen 50 und 100 qm mit einer maximalen Tiefe von einem Meter. Wichtig: Auf Pflanzenschutzmittel und Dünger muss unbedingt verzichtet werden.
Am Ende bietet die Blänke nicht nur den Vögeln einen Rastplatz bzw. Trink- und Badestelle, sondern ist auch Lebensraum für zahlreiche Insekten und Amphibien wie Libellen und Fröschen.
Fotos: mit freundlicher Genehmigung vom NABU Selfkant e.V. und der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft
Sachgebiet Naturschutzbehörde
Öffnungszeiten
Di: 09:00-12:00 Uhr I 13:00-16:00 Uhr
Do: 09:00-12:00 Uhr I 13:00-17:00 Uhr
Barrierefrreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Bahnhofstraße 9
39288Burg
Brandenburger Straße 100
39307Genthin
Kontakt
- Telefon:
- 03921 949 7000
- Fax:
- 03921 949 9670
- E-Mail:
- naturschutz@lkjl.de